Krebsvorsorge bei Frauen



Die Krebsvorsorgeuntersuchung wird von den gesetzlichen Krankenkassen ab dem 20.Lebensjahr übernommen. Gynäkologische Untersuchungen und Verordnung von Antibabypillen sind natürlich unabhängig von der regulären Krebsvorsorge in jedem Lebensalter möglich, auch bei jüngeren Frauen.

Die Untersuchung einschließlich des zytologischen Abstriches am Muttermund (so genannter »Krebsabstrich«) wird bei diesen Untersuchungen ebenfalls mit durchgeführt. Die Untersuchung beinhaltet neben der Vorgeschichte die gynäkologische Untersuchung, gegebenenfalls eine Ultraschallkontrolle des Unterbauchs von der Bauchdecke aus oder durch einen Scheidenultraschall (nur bei medizinischen Gründen). Der Abstrich am Muttermund im Sinne der Krebsvorsorge wird dabei mit durchgeführt, wenn erforderlich auch ein Abstrich bei Ausflussbeschwerden.

Die Untersuchung der Brust ist von den Krankenkassen ab dem 30. Lebensjahr vorgesehen, kann aber bei jeder dieser Untersuchungen mit durchgeführt werden. Die Abgabe von Briefchen zur Feststellung von verborgenem Blut im Stuhl wird ab dem 50. Lebensjahr von den Kassen übernommen. Auf Wunsch ist die Untersuchung gegen eine geringe Selbstbeteiligung jederzeit möglich. Gegebenenfalls ist auch eine Enddarmuntersuchung einschließlich Enddarmspiegelung sinnvoll.

Entsprechend der Vorgeschichte oder des Befundes wird auch die Mammographie empfohlen bzw. der Ultraschall der Brust im Sinne der Vorsorge.
 
Spezielle Vorbereitungen für die Untersuchung sind nicht erforderlich, sie sollte aber möglichst außerhalb der Periodenblutung stattfinden.

HPV-Abstrich: Bei Bedarf oder auf Wunsch (Wahlleistung) bzw. bei verdächtigem Abstrich ist zusätzlich die Untersuchung auf HP Viren sinnvoll (Humane Papilloma Viren), die für die Entwicklung bösartiger Erkrankungen am Muttermund mit verantwortlich sind. Es gibt inzwischen eine Impfung gegen diese Viren, die als Krebsvorbeugung vor allem für Mädchen vor dem ersten Geschlechtsverkehr empfehlenswert sind. Die Impfung wird von den Krankenkassen für Mädchen im Alter von 12 – 17 Jahren übernommen. Auf Anfrage bezahlen die Krankenkassen die Impfung aber auch oft außerhalb dieses Zeitrahmens.
 
Chlamydien-Screening: Bei Frauen bis zum 25. Lebensjahr ist auch eine Untersuchung auf Clamydien im Urin empfehlenswert und sinnvoll. Es handelt sich dabei um Erreger, die oft völlig unbemerkte Infekte im Bereich der Eileiter verursachen. Bei Kinderwunsch können diese Entzündungen dann zu Schwierigkeiten führen. Frühzeitig erkannte Clamydien-Infekte sind antibiotisch gut zu behandeln und beugen damit den oben beschriebenen Komplikationen vor.